Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Anreizregulierung I
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 21.07.2010
Aktenzeichen: – VI-3 Kart 182/09 (V) –
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 11001080 ebenso Versorgungswirtschaft 05/2011, Seite 121

Anreizregulierung I

- Beschluss des OLG Düsseldorf vom 21.7.2010 - VI-3 Kart 182/09 (V) -1

(Nachinstanz BGH EnVR 86/10)

  1. Die Übergangsregelung des § 6 Abs. 2 ARegV gibt der Regulierungsbehörde verbindlich vor, bei der Bestimmung der Erlösobergrenzen für die erste Anreizregulierungsperiode das Ergebnis der in der letzten Entgeltgenehmigung vorgenommenen Kostenprüfung als Ausgangsniveau heranzuziehen. Dieses ist weder um Plankosten des Jahres 2009 noch mit Blick auf nachträgliche Erkenntnisse aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu aktualisieren. Einer Gleichbehandlungszusage, die die…
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