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Titel: Anschlussrecht an öffentliche Abwasseranlage in unmittelbarer Nähe des Grundstücks
Behörde / Gericht: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (in Münster)
Datum: 26.05.2014
Aktenzeichen: 15 B 516/14
Gesetz: KAG NRW
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abwasserrecht
Dokumentennummer: 14003192 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2014, Seite 335

Anschlussrecht an öffentliche Abwasseranlage in unmittelbarer Nähe des Grundstücks

- OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.05.2014 - 15 B 516/14 -

Leitsätze des Gerichts:

  1. Fordert das gemeindliche Entwässerungsrecht für ein Anschlussrecht, dass ein Grundstück an eine betriebsfertige öffentliche Abwasserleitung angeschlossen werden kann, setzt dies in tatsächlicher Hinsicht voraus, dass das Grundstück nahe genug bei einem betriebsfertigen öffentlichen Kanal liegt, um unter gemeingewöhnlichen Umständen an diesen angeschlossen werden zu können. D.h. ein Anschlussrecht besteht (nur) dann, wenn der öffentliche Kanal bis in Höhe des Grundstücks…
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