Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Anwendung von § 37 Abs. 1 WHG – Rückstau von Niederschlagswasser
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 09.05.2019
Aktenzeichen: III ZR 388/17
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Abwasserrecht, Wasserrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 20005709 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2020, Seite 52

Anwendung von § 37 Abs. 1 WHG – Rückstau von Niederschlagswasser

- BGH, Urteil vom 09.05.2019 - III ZR 388/17 -*

Leitsätze des Gerichts:

  1. Führt die im Zuge von Sanierungsmaßnahmen erhöhte Gradiente einer Straße dazu, dass der Abfluss von Niederschlagswasser von einem höher gelegenen Grundstück behindert wird, kann darin ein Nachteil im Sinne von § 37 Abs. 1 Satz 1 WHG liegen
  2. Es genügt jedoch nicht, wenn die Gefahr der Überflutung des betroffenen Grundstücks nur in extremen Ausnahmefällen (Katastrophenregen) zu erwarten ist.

Aus den Gründen (Zusammenfassung):

I. Tatbestand

Der Kläger nimmt die beklagte Gemeinde aus eigenem und abgetretenem…

Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche