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Titel: Anwendungsfragen des § 2b UStG in Zusammenhang mit dem Friedhofs- und Bestattungswesen
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 23.11.2020
Aktenzeichen: III C 2 – S 7107/19/10004 :008
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Recht der kommunalen Betriebe, Sonstiges Kommunalrecht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 21006131 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2021, Seite 17

Anwendungsfragen des § 2b UStG in Zusammenhang mit dem Friedhofs- und Bestattungswesen

- BMF, Schreiben vom 23.11.2020 - III C 2 - S 7107/19/10004 :008 -*

Durch Artikel 12 des Gesetzes vom 2. November 2015 (BGBl. I S. 1834) wurden durch Einfügung des § 2b UStG die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) neu gefasst. In diesem Kontext hat sich auch eine Reihe von Anwendungsfragen im Zusammenhang mit Friedhöfen in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft ergeben.

Für die Anwendung von § 2b UStG gilt Folgendes:

Erbringen jPöR im Bereich des Friedhofs- und Bestattungswesens Leistungen gegen Entgelt, liegt ein…

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