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Titel: Anwendungsfragen des § 2b UStG
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 09.07.2020
Aktenzeichen: III C 2 – S 7107/19/10005 :014
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Kommunales Haushaltsrecht, Recht der kommunalen Betriebe, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 20005950 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2020, Seite 279

Anwendungsfragen des § 2b UStG

- BMF, Schreiben vom 09.07.2020 - III C 2 - S 7107/19/10005 :014 -

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird der Umsatzsteuer- Anwendungserlass vom 1.Oktober 2010, BStBl I S. 846, der zuletzt durch das BMF-Schreiben vom 7. Juli 2020 - III C 2 - S 7208/19/10001 :001 (2020/0683957), BStBl I S. XXX, geändert worden ist, wie folgt geändert:

1. In Abschnitt 2.11 Absatz 12 Satz 2 wird der Klammerzusatz wie folgt gefasst:

»(BFH-Urteil vom 27.02.2003, V R 78/07, BStBl 2004 II S. 431; zur Rechtslage nach § 2b UStG vgl.…

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