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Titel: Arbeitgeber haftet für Richtigkeit und Vollständigkeit (freiwilliger) Auskünfte
Behörde / Gericht: Bundesarbeitsgericht Erfurt (BAG)
Datum: 18.02.2020
Aktenzeichen: 3 AZR 206/18
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Arbeitsrecht
Dokumentennummer: 20005847 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2020, Seite 159

Arbeitgeber haftet für Richtigkeit und Vollständigkeit (freiwilliger) Auskünfte

- BAG, Urteil vom 18.02.2020 - 3 AZR 206/18 -

Die Parteien streiten über Schadensersatzansprüche wegen unterbliebener Hinweise auf mögliche Gesetzesänderungen im Zusammenhang mit dem Angebot einer betrieblichen Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung.

Die beklagte Arbeitgeberin hatte vor dem Hintergrund des Anfang 2003 in Kraft getretenen Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung für Arbeitnehmer/innen im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-EUmw/VKA) mit einer Pensionskasse einen Rahmenvertrag zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen. Im April 2003 nahm der…

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