Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Aufhebung eines bestandskräftigen Beitragsbescheids
Behörde / Gericht: VG Frankfurt/Oder
Datum: 18.04.2018
Aktenzeichen: 5 K 977/17
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verfahrensrecht
Dokumentennummer: 19005133 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2019, Seite 90

Aufhebung eines bestandskräftigen Beitragsbescheids

- VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 18.04.2018 - 5 K 977/17 -

Leitsatz der Redaktion:

Nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b KAG i.V.m. § 130 Abs. 1 AO kann ein rechtswidriger Verwaltungsakt, auch nachdem er unanfechtbar geworden ist, ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft oder für die Vergangenheit zurückgenommen werden. Im Hinblick auf die »Kann«-Bestimmung ist es regelmäßig nicht zu beanstanden, wenn die Behörde im Anwendungsbereich des § 130 AO der Rechtssicherheit den Vorrang einräumt und den bestandskräftigen Verwaltungsakt nicht zurücknimmt.

Ausnahmsweise besteht…

Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche