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Titel: Aufwand für Umbau eines Großraumbüros in Einzelbüros als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 16.01.2007
Aktenzeichen: - IX-R-39/05 -
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Handelsrecht, Jahresabschluss
Dokumentennummer: 08000552 ebenso Versorgungswirtschaft 1/2008, S. 18

Aufwand für Umbau eines Großraumbüros in Einzelbüros als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand

- Urteil des BFH vom 16.1.2007 - IX-R-39/05 -

Aufwendungen für den Umbau eines Großraumbüros in vier Einzelbüros unter Verwendung von Rigips-Ständerwerk sowie für die Erneuerung der Elektroinstallation im hierdurch notwendigen Umfang sind sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

Sachverhalt:

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), erzielt Einkünfte aus der Vermietung eines Ende 1993 fertiggestellten Gebäudes.

Unter anderem vermietete sie bis Ende März 1997 ein in der…

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