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Titel: Auszubildende brauchen in der Regel keine Lohnsteuerkarte für 2011
Datum: 01.09.2011
Gesetz: EStG
Artikeltyp: Im Focus
Kategorien: Lohnsteuerrecht
Dokumentennummer: 11001057

Auszubildende brauchen in der Regel keine Lohnsteuerkarte für 2011

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat am 04.08.2011 mitgeteilt, dass alle, die im Jahr 2011 erstmalig eine Ausbildung beginnen, ledig sind und keine Kinder haben, keine Lohnsteuerkarte benötigen.

Nach den Worten von Finanzminister Georg Fahrenschon ist bei dieser Vereinfachungsregelung ausreichend, wenn die Auszubildenden ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass es sich um ihr erstes Dienstverhältnis handelt und ihm gleichzeitig die elfstellige Steuer-Identifikationsnummer (ID-Nummer) des Bundeszentralamts für Steuern, das Geburtsdatum und ggf. die Religionszugehörigkeit mitteilen. Der Arbeitgeber kann dann die Steuerklasse I unterstellen und die entsprechend berechnete Lohnsteuer an das Finanzamt abführen. Die Erklärung des Auszubildenden dient als Beleg.

Auszubildenden bleibt damit der Weg zum Finanzamt erspart, das anderenfalls aufgrund der Abschaffung der Papierlohnsteuerkarte und Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte für 2011 sogenannte Ersatzbescheinigungen ausstellen würde. Keine Anwendung findet die Vereinfachungsregelung allerdings für Auszubildende, die verheiratet sind bzw. Kinder haben. Hier muss beim Finanzamt eine Ersatzbescheinigung beantragt werden und diese dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Fahrenschon empfiehlt in diesem Fall einen Antrag per Post, um längere Wartezeiten im Finanzamt zu vermeiden. Entsprechende Regelungen finden auch in den anderen Bundesländern Anwendung.

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