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Titel: Basiszinssatz zum 1. Juli 2010 unverändert
Datum: 01.07.2010
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Dokumentennummer: 10000284 ebenso Versorgungswirtschaft 08/2010, S. 202

Basiszinssatz zum 1. Juli 2010 unverändert

Gemäß § 247 Abs. 2 BGB ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, den aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Zum 1.7.2010 wurde der Basiszins unverändert bei 0,12 % belassen. Der jeweils aktuelle Stand des Basiszinssatzes seit Juli 2002 ist in Versorgungswirtschaft 2010 Seite 35 veröffentlicht.

Der Basiszinssatz ist Bezugsgröße u. a. für die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Verzugszinssatz beträgt gemäß § 288 Abs. 1 BGB für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen gemäß § 288 Abs. 2 BGB acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

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