Titel: | Basiszinssatz zum 1. Juli 2015 bleibt unverändert bei – 0,83 % |
Autor: | Wintergerst, WP/StB/RAin Sigrid |
Behörde / Gericht: | |
Datum: | 01.07.2015 |
Aktenzeichen: | |
Gesetz: | |
Typ: | Arbeitshilfen und Hinweise |
Kategorien: | Zivilrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 15003579 ebenso Heft 8/2015, Seite 241 |
Basiszinssatz zum 1. Juli 2015 bleibt unverändert bei – 0,83 %
. . . Gemäß § 247 Abs. 2 BGB ist die Deutsche Bundesbank verpflichtet, den aktuellen Stand des Basiszinssatzes im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Zum 01.07.2015 bleibt der Basiszins unverändert bei - 0,83 Prozent. Der jeweils aktuelle Stand des Basiszinssatzes seit Juli 2002 ist in Versorgungswirtschaft 2015 Seite 48 veröffentlicht. Der Basiszinssatz ist Bezugsgröße u.a. für die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Verzugszinssatz beträgt gemäß § 288 Abs. 1 BGB für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.