Titel: | Bedarfsgerechtigkeit des Netzausbaus und ARegV |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) |
Datum: | 06.05.2020 |
Aktenzeichen: | VI-3 Kart 739/19 (V) |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 20005924 ebenso Heft 8/2020, Seite 250 |
Bedarfsgerechtigkeit des Netzausbaus und ARegV
. . .- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.05.2020 - VI-3 Kart 739/19 (V) -* Leitsätze des Gerichts: Die Prüfung der Bedarfsgerechtigkeit im Sinne des § 23 Abs. 1 S. 1 Var. 3 ARegV erfolgt bei Maßnahmen, die von den Übertragungsnetzbetreibern gemäß § 12b Abs. 1 S. 2 EnWG verpflichtend in den Netzentwicklungsplan einzubringen sind, nach Maßgabe der Netzentwicklungsplanung gemäß §§ 12a ff. EnWG. Die Bestätigung einer solchen Maßnahme in dem zum Zeitpunkt de. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.