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Titel: Beginn der Verjährung einer Vergütungsforderung des Stromlieferanten
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 17.07.2019
Aktenzeichen: VIII ZR 224/18
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 19005442 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2019, Seite 300

Beginn der Verjährung einer Vergütungsforderung des Stromlieferanten

- BGH, Urteil vom 17.07.2019 - VIII ZR 224/18 -*

Leitsatz des Gerichts:

Der Beginn der Verjährung einer Vergütungsforderung des Stromlieferanten in der Grundversorgung setzt die Fälligkeit seiner Forderung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 StromGVV und somit die Erteilung einer Abrechnung voraus. Dies gilt auch dann, wenn der Versorger nicht innerhalb der in § 40 Abs. 4 EnWG bestimmten Fristen abgerechnet hat.

Anmerkung:

1. Der beklagte Kunde ist Eigentümer eines Hauses, in dem sich die vom klagenden Grundversorger im Zeitraum vom 11.11.2010 bis zum 30.10.2012 im Rahmen der…

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