Titel: | Beginn der Verjährungsfrist bei Ausbau- und Anschlussbeiträgen |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Thüringer Oberverwaltungsgericht (in Weimar) |
Datum: | 28.08.2008 |
Aktenzeichen: | – 4 EO 405/08 – |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Sonstiges Kommunalrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 09000428 ebenso Heft 06/2009, S. 143 |
Beginn der Verjährungsfrist bei Ausbau- und Anschlussbeiträgen
. . . - Beschluss des OVG Thüringen v. 28.8.2008 - 4 EO 405/08 - Die Festsetzungsfrist für die Berechnung der Verjährung von Ausbau- und Anschlussbeiträgen beginnt erst mit der Entstehung der sachlichen Beitragspflicht. Im Falle der Ungültigkeit einer Beitragssatzung beginnt die Festsetzungsfrist gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 4 lit. b) cc) 2. Spiegelstrich Thür- KAG (KAG TH) erst mit Ablauf desjenigen Kalenderjahres zu laufen, in dem die gültige Satzung beschlossen worden ist. (Rn.4) Sachverhalt: Di. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.