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Titel: Beitragsforderung eines Wasserzweckverbandes gegen »Altanschließer« in Brandenburg nicht verjährt
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 27.06.2019
Aktenzeichen: III ZR 93/18
Gesetz: KAG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Kommunales Haushaltsrecht, Wasserrecht
Dokumentennummer: 19005211

Beitragsforderung eines Wasserzweckverbandes gegen »Altanschließer« in Brandenburg nicht verjährt

BGH, Urteil vom 27.06.2019 – III ZR 93/18

Leitsatz der Redaktion:

Auch schon die alte Fassung vom 31.03. 2014 des § 8 Abs. 7 Satz 2 KAG Bbg. (a. F.) setzte für das Entstehen der Beitragspflicht für Trinkwasseranschluss („Altanschließer“) und damit für den Beginn der Festsetzungsverjährung das Inkrafttreten einer rechtswirksamen Satzung voraus.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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