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Titel: Bildung wirtschaftlicher Einheiten im Außenbereich
Behörde / Gericht: Verwaltungsgericht Potsdam
Datum: 12.01.2017
Aktenzeichen: 12 L 610/16
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 18004674 ebenso Versorgungswirtschaft 5/2018, Seite 156

Bildung wirtschaftlicher Einheiten im Außenbereich

- VG Potsdam, Beschluss vom 12.01.2017 - 12 L 610/16 -

Leitsatz der Redaktion:

Bei Außenbereichsflächen ist für die Bildung wirtschaftlicher Einheiten auf die jeweilige Nutzung abzustellen. Die Aufteilung dieser Flächen in Buchgrundstücke ist eher zufällig und somit für das Maß der Inanspruchnahme der öffentlichen Straße durch ihre einheitliche Bewirtschaftung ohne Bedeutung.

Der Antrag der Antragstellerin, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage VG 12 K 2364/16 gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 10.2.2016 anzuordnen, ist unbegründet. Im Aussetzungsverfahren sind…

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