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Titel: Billigkeit des Wassergrundpreises - Parallelentscheidung
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 20.05.2015
Aktenzeichen: VIII ZR 136/14
Gesetz: BGB, AVBWasserV, SächsKAG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Wasserrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 15001423

Billigkeit des Wassergrundpreises - Parallelentscheidung

BGH, Urteil vom 20.05.2015 – VIII ZR 136/14

Leitsatz des Gerichts:

Ein Wasserversorgungsunternehmen, dem in seinem Verbandsgebiet die Pflicht zur öffentlichen Wasserversorgung übertragen ist und das dabei die einem Benutzungszwang unterliegenden Anschlussnehmer auf privatrechtlicher Grundlage versorgt, kann bei seiner Tarifgestaltung für die Lieferung von Trinkwasser neben verbrauchsabhängigen Entgelten zugleich verbrauchsunabhängige Grundpreise in Ansatz bringen. Es ist auch nicht unbillig im Sinne von § 315 BGB, wenn die für Wohngrundstücke vorgesehenen Grundpreise ohne weitere Differenzierung lediglich auf die Anzahl der Wohneinheiten abstellen und Wohnungsleerstände unberücksichtigt lassen.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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