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Titel: Billigkeitskontrolle von Netznutzungsentgelten greift nicht bei ausgehandelten Entgelten
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe (mit Außenstelle in Freiburg im Breisgau) (Baden-Württemberg)
Datum: 27.10.2004
Aktenzeichen: 6 U22/04
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Wettbewerbs-/Kartellrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 05000971 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2005, Seite 157

Billigkeitskontrolle von Netznutzungsentgelten greift nicht bei ausgehandelten Entgelten

- Urteil des OLG Karlsruhe vom 27.10.2004 - 6 U 22/04 -

  1. Eine richterliche Kontrolle der Billigkeit von Netznutzungsentgelten nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB setzt voraus, dass ein Netzbetreiber wie in der allgemeinen Versorgung ein einseitiges Festsetzungsrecht hat.
  2. Werden die Entgelte für die Netznutzung von zwei Energiehandelsgesellschaften vertraglich ausgehandelt, ist § 315 BGB nicht mehr anwendbar.
  3. Die in Rechtsprechung und Literatur anerkannte entsprechende Anwendung des § 315 BGB bei Tarifen für Leistungen der Daseinsvorsorge sind wegen der nicht vergleichbaren…
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