Titel: | Dauerdefizitärer Betrieb eines Freibades |
Autor: | Kronawitter, Dipl.-Bw.(FH)/Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin |
Behörde / Gericht: | Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950) |
Datum: | 09.11.2016 |
Aktenzeichen: | I R 56/15 |
Gesetz: | KStG |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Körperschaftssteuer/SolZ |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 17004224 ebenso Heft 5/2017, Seite 148 |
Dauerdefizitärer Betrieb eines Freibades
. . . - BFH, Urteil vom 09.11.2016 - I R 56/15 -* Leitsätze des Gerichts: Die steuerliche Begünstigung sog. dauerdefizitärer Tätigkeiten einer von der öffentlichen Hand beherrschten Kapitalgesellschaft gemäß § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG setzt voraus, dass die Kapitalgesellschaft das Dauerverlustgeschäft selbst ausübt. Übt die Kapitalgesellschaft das Dauerverlustgeschäft nicht selbst aus, weil sie den verlustbringenden Freibadbetrieb an e. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.