Titel: | Dauerhafte beitragsrechtliche Bevorteilung eines Grundstücks durch leitungsgebundene öffentliche Einrichtung |
Autor: | Kronawitter, Dipl.-Bw.(FH)/Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin |
Behörde / Gericht: | OVG Sachsen-Anhalt |
Datum: | 14.10.2019 |
Aktenzeichen: | 4 L 210/19 |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Entsorgungsrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Kommunales Haushaltsrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 20005955 ebenso Heft 9/2020, Seite 285 |
Dauerhafte beitragsrechtliche Bevorteilung eines Grundstücks durch leitungsgebundene öffentliche Einrichtung
. . .- OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.10.2019 - 4 L 210/19 -* Leitsatz der Redaktion: Wenn ein Bestandteil der öffentlichen Einrichtung zur Abwasserbeseitigung durch ein Privatgrundstück verläuft, wird ein sicherer und dauerhafter Vorteil i.S.d. § 6 Abs. 1 Satz 1 KAG-LSA grundsätzlich nur geboten, wenn der Entsorgungspflichtige gewährleisten kann, dass er auf Dauer imstande ist, die Einrichtung wie eine eigene zwecks Inanspruchnahme zur Verfügung zu stellen. H. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.