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Titel: Die harmonisierten Rechnungsführungsgrundsätze EPSAS
Artikeltyp: Aufsätze
Kategorien: EU-Recht, Rechnungswesen
Dokumentennummer: 14002879 ebenso Versorgungswirtschaft 7/2014, Seite 177

Die harmonisierten Rechnungsführungsgrundsätze EPSAS

– Doppelte Buchführung als europäische Pflicht bei Bund, Ländern und Kommunen?

- von Dipl.-Bw. (FH) / Dipl.-Vw. / Dipl.-Hdl. Martin Kronawitter, Untergriesbach-

(…)

1. Vorhaben der EU-Kommission

Im März 2013 stellte die EU-Kommission ihren Bericht an den Rat und das Europäische Parlament über die angestrebte Umsetzung harmonisierter Rechnungsführungsgrundsätze für den öffentlichen Sektor in den Mitgliedstaaten, COM (2013) 114, vor.

Darin vertritt die Kommission die Auffassung, dass die Periodenrechnung „das einzige allgemein akzeptierte Informationssystem [ist], das ein vollständiges und zuverlässiges Bild der Finanz- und Wirtschaftslage sowie der Leistungskraft des Sektors Staat in einem Land liefert“.1 Wie in der kaufmännisch doppelten Buchführung in Unternehmen, werden sowohl die Forderungen und Verbindlichkeiten als auch die Einnahmen und Ausgaben einer Einheit vollständig erfasst, ohne dass - wie in der Kameralistik - auf Zahlungen abgestellt wird, die „gewisse Schönfärbereien“ ermöglichen. Die Effektivität und Effizienz der öffentlichen Verwaltung, aber auch der Rechnungsprüfung, sollte sich dadurch erhöhen. Insgesamt muss die Periodenrechnung „eher als Ergänzung denn als Alternative zur reinen Verbuchung nach dem Kassenprinzip verstanden werden“.2

Aktuell haben die meisten Mitgliedstaaten die Periodenrechnung gemäß einzelstaatlichen Grundsätzen bereits im gesamten Sektor Staat eingeführt oder sind gerade dabei, dies zu tun. Die Organe und Einrichtungen der EU orientieren sich ebenfalls an der Periodenrechnung, inspiriert von den IPSAS (International Public Sector Accounting Standards). In elf Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, bestehen auf den verschiedenen staatlichen Ebenen unterschiedliche Rechnungslegungspraktiken (Kameralistik vs. Doppik).3

Vor diesem Hintergrund erkennt die Kommission einen Harmonisierungsbedarf. Die statistischen Daten würden ihrer Meinung nach erheblich verbessert, wenn alle staatlichen Einheiten die gleichen Rechnungslegungsnormen anwenden. Die Transparenz, Vergleichbarkeit und Kosteneffizienz würde gefördert, zugleich wäre dies die Grundlage für eine bessere politische Steuerung.4 Plakativ führt die Kommission aus: „die Krise führt uns vor Augen, was geschieht, wenn die Finanzberichterstattung im öffentlichen Sektor nicht hinreichend vollständig und vergleichbar ist“.5 Die Regierungen seien im öffentlichen Interesse gegenüber den Marktteilnehmern (Inhabern von Staatschuldverschreibungen und potentiellen Anlegern) verpflichtet, zeitnahe, zuverlässige und vergleichbare Informationen über ihre Finanz- und Ertragslage zur Verfügung zu stellen.6

1 COM (2013) 114, S. 4.

2 COM (2013) 114, S. 4-5.

3 COM (2013) 114, S. 5.

4 COM (2013) 114, S. 6.

5 COM (2013) 114, S. 6.

6 COM (2013) 114, S. 7.

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