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Titel: Dienstleisterkosten und Baukostenzuschuss
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 12.06.2019
Aktenzeichen: VI 3 Kart 165/17 (V)
Gesetz: EnWG, ARegV
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte
Dokumentennummer: 19005209

Dienstleisterkosten und Baukostenzuschuss

OLG Düsseldorf Beschluss vom 12.06.2019 – VI 3 Kart 165/17 (V)

Leitsätze des Gerichts:

  1. Kapitalkosten von Anlagegütern, die von einem Dienstleister aktiviert wurden, sind bei der Berechnung des Kapitalkostenaufschlags nach § 10a ARegV nicht zu berücksichtigen.
  2. Das Vorgehen der Bundesnetzagentur, im Rahmen des § 10a Abs. 6 ARegV als Jahresanfangsbestand der Restwerte der für das Antragsjahr zu erwartenden Netzanschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse den vollen Wert der zu erwartenden Zugänge anzusetzen, ist rechtmäßig.

Bitte das Urteil über unten stehenden Link öffnen.

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