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Titel: Duldungspflicht kommunaler Wasserleitungen
Behörde / Gericht: VGH Bayern
Datum: 08.03.2019
Aktenzeichen: 4 CE 18.2597
Gesetz: BGB
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Recht der kommunalen Betriebe, Wasserrecht, Zivilrecht
Dokumentennummer: 20005419

Duldungspflicht kommunaler Wasserleitungen

VGH Bayern, Beschluss vom 08.03.2019 – 4 CE 18.2597

Leitsatz der Redaktion:

Die satzungsrechtlichen Duldungspflichten können den Erlass einer »Notduldungsanordnung« rechtfertigen, mit der dem Betroffenen aufgegeben wird, den Verbleib einer rechtswidrig in seinem Grundstück befindlichen Wasser- bzw. Abwasserleitung für den Übergangszeitraum hinzunehmen, den der Einrichtungsträger für eine Leitungsverlegung benötigt.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

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