Titel: | Durchführung der Beitragsveranlagung durch private Geschäftsbesorger |
Autor: | Kronawitter, Dipl.-Bw.(FH)/Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin |
Behörde / Gericht: | OVG Sachsen |
Datum: | 18.12.2014 |
Aktenzeichen: | 5 A 193/12 |
Gesetz: | |
Typ: | Arbeitshilfen und Hinweise |
Kategorien: | Abwasserrecht, Kommunales Haushaltsrecht, Recht der kommunalen Betriebe, Verfahrensrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 15003487 ebenso Heft 5/2015, Seite 153 |
Durchführung der Beitragsveranlagung durch private Geschäftsbesorger
. . . - OVG Sachsen, Urteil vom 18.12.2014 - 5 A 193/12 - Leitsätze der Redaktion: Kommunalabgabenbescheide, die dem Aufgabenträger zwar als Verwaltungsakte zurechenbar sind, aber inhaltlich ausschließlich von einem privaten Geschäftsbesorger erlassen wurden, sind - ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage - rechtswidrig. Der Widerspruchsbescheid kann einen nur formal der Behörde zurechenbaren, inhaltlich aber von einer Privatperson erlassenen Ausgangsbescheid zu einem rechtmäßigen Verwaltung. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.