Titel: | Eigenbetriebliche Entnahme des Stroms nach § 9b Abs. 3 StromStG |
Autor: | Kronawitter, Dipl.-Bw.(FH)/Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin |
Behörde / Gericht: | Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950) |
Datum: | 24.06.2021 |
Aktenzeichen: | VII R 26/19 |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Stromsteuer |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 21006406 ebenso Heft 10/2021, Seite 310 |
Eigenbetriebliche Entnahme des Stroms nach § 9b Abs. 3 StromStG
. . .- BFH, Beschluss vom 24.06.2021 - VII R 26/19 -* Leitsätze des Gerichts: Für eine Entlastungsberechtigung nach § 9b Abs. 3 StromStG ist es erforderlich, dass der verwendete Strom von dem Unternehmen des produzierenden Gewerbes, das den Antrag gestellt hat, selbst zu eigenbetrieblichen Zwecken entnommen wird. Übt der Betriebsführer auf der Grundlage des mit dem Auftraggeber geschlossenen Betriebsführungsvertrags die tatsächliche Sachherrschaft. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.