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Titel: Eigentümeridentität bei nicht gefangenem Hinterliegergrundstück
Behörde / Gericht: VG Kassel
Datum: 20.02.2020
Aktenzeichen: 6 K 1413/17.KS
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Verwaltungsrecht
Dokumentennummer: 20006085 ebenso Versorgungswirtschaft 12/2020, Seite 369

Eigentümeridentität bei nicht gefangenem Hinterliegergrundstück

- VG Kassel, Urteil vom 20.02.2020 - 6 K 1413/17.KS -

Leitsatz des Gerichts:

Die bloße Eigentümeridentität zwischen Vorder- und Hinterliegergrundstück genügt für die Heranziehung zu einem Straßenbeitrag bezüglich des nicht gefangenen Hinterliegergrundstücks nicht.

Mit Bescheid vom 14.12.2015 zog die Beklagte den Kläger zur Zahlung eines endgültigen Straßenausbaubeitrages i.H.v. 4.654,84 € für sein Grundstück heran. Die Beklagte wies den Widerspruch mit Widerspruchsbescheid vom 28.02.2017 zurück. Zur Begründung führte sie im Wesentlichen aus, dass es sich bei dem Flurstück…

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