Titel: | Einstweilige Verfügung auf Duldung der Unterbrechung der Stromversorgung keine Vorwegnahme der Hauptsache |
Autor: | Brändle, RA Michael |
Behörde / Gericht: | Landgericht Wuppertal |
Datum: | 18.06.2015 |
Aktenzeichen: | 9 S 66/15 |
Gesetz: | |
Typ: | Arbeitshilfen und Hinweise |
Kategorien: | Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 17004082 ebenso Heft 1/2017, Seite 19 |
Einstweilige Verfügung auf Duldung der Unterbrechung der Stromversorgung keine Vorwegnahme der Hauptsache
. . . - LG Wuppertal, Urteil vom 18.06.2015 - 9 S 66/15 -* Leitsätze der Redaktion: Das Versorgungsunternehmen übt durch die temporäre Versorgungsunterbrechung das ihm zustehende Zurückbehaltungsrecht aus, um ein weiteres Anwachsen der Zahlungsrückstände zu verhindern. Das Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Verfügungsverfahren dient dem Zweck, zu verhindern, dass der Anspruchsinhaber unter Umgehung des Hauptsacheverfahrens. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.