Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen
Titel: Einzelne (grenzüberschreitende) Verbindungsleitung als Übertragungsnetz anzusehen
Behörde / Gericht: Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen)
Datum: 24.02.2016
Aktenzeichen: VI - 3 Kart 110/14 (V)
Gesetz: EnWG, RL 2009/72/EG, StromhandelZVO
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Verfahrensrecht
Rechtsstand: Rechtsbeschwerde zugelassen
Dokumentennummer: 16001647

Einzelne (grenzüberschreitende) Verbindungsleitung als Übertragungsnetz anzusehen

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.02.2016 - VI - 3 Kart 110/14 (V)

Leitsätze des Gerichts:

  1. Der Betrieb einer einzelnen grenzüberschreitenden Höchstspannungs- oder Hochspannungsstromleitung ist als Transportnetz im Sinne des EnWG einzuordnen.
  2. Bei einer grenzüberschreitenden Höchstspannungs- oder Hochspannungsstromleitung ist jedenfalls auch die Bundesnetzagentur für die Zertifizierung des Transportnetzbetreibers gemäß § 4a Abs. 1 EnWG zuständig.

Bitte den Beschluss über unten stehenden Link öffnen.

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche