Titel: | Energieeinsparverordnung regelt Gebäudeenergieausweis |
Autor: | Markmiller, WP/RA/Dipl.-Vw. Karl F. |
Behörde / Gericht: | Bundesregierung |
Datum: | 01.10.2007 |
Aktenzeichen: | BGBl 2007 I S 1519 |
Gesetz: | |
Typ: | Arbeitshilfen und Hinweise |
Kategorien: | Energie(wirtschafts)recht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 07000948 ebenso Heft 10/2007, S. 242 |
Energieeinsparverordnung regelt Gebäudeenergieausweis
. . . Die Bundesregierung hat die neue Energieeinsparverordnung (EnEV)vom 24.7.2007 verabschiedet (BGBl 2007 I S1519 ff.). Die Verordnung tritt zum 1.10.2007 in Kraft und regelt insbesondere die Pflicht zur Ausstellung von Energieausweisen bei Verkauf und Vermietung von Gebäuden. Wer nach dem 1. Juli 2008 sein Haus oder seine Wohnung neu vermieten oder verkaufen will, muss einen Energieausweis vorlegen. Ausgenommen davon sind nur Baudenkmäler. Der Energieausweis gibt Auskunft über den Heizenergiebedarf des Gebäudes und somit über den zu erwartenden Verbrauch. Er weist außerdem. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.