Titel: | Entgeltliche Personalüberlassung durch juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR); Überleitungsregelung in Umstrukturierungsfällen |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Landesamt für Steuern Niedersachsen |
Datum: | 15.07.2019 |
Aktenzeichen: | S-7107 – 8 – St 171 |
Gesetz: | |
Typ: | Verwaltungsanweisungen |
Kategorien: | Körperschaftssteuer/SolZ, Umsatzsteuer |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 19005491 ebenso Heft 11/2019, Seite 341 |
Entgeltliche Personalüberlassung durch juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPöR); Überleitungsregelung in Umstrukturierungsfällen
. . .- Landesamt für Steuern Niedersachsen, Verfügung vom 15.07.2019 - S-7107 - 8 - St 171 - I. Beim Outsourcen von Aufgaben durch die öffentliche Hand auf eine GmbH, eine Anstalt oder Ähnliches ist es aus rechtlichen Gründen oftmals nicht möglich, dass der neue Aufgabenträger das vorhandene Personal übernimmt. Das Personal wird deshalb dem neuen Aufgabenträger gegen Erstattung der Kosten überlassen. Hierin liegt umsatzsteuerlich ein nachhaltiger Leistungsaustausch, der zur Unternehmereigenschaft der leistenden jPöR nach § 2 Abs.. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.