Titel: | Entnahme im Sinne des § 17 Abs. 2 StromNEV nicht auf physikalische Entnahmen beschränkt |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) |
Datum: | 08.12.2010 |
Aktenzeichen: | VI 3 Kart 18/10 (V) |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Energie(wirtschafts)recht, EEG |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 11001115 ebenso Heft 6/2011, S. 156 |
Entnahme im Sinne des § 17 Abs. 2 StromNEV nicht auf physikalische Entnahmen beschränkt
. . . - Beschluss des OLG Düsseldorf vom 8.12.2010 - VI 3 Kart 18/10 (V) - (Rechtsbeschwerde an den BGH zugelassen) Speist der Anlagenbetreiber den von ihm erzeugten EEG-Strom gem. § 8 Abs. 2 EEG 2009 (= § 4 Abs. 5 EEG) mittels kaufmännisch-bilanzieller Weitergabe in das Netz der allgemeinen Versorgung ein, hat dies zwangsläufig eine entsprechende Entnahme zur Folge, so dass er insoweit netzentgeltpflichtig i.S.d. § 17 StromNEV ist. Sachverhalt: Die Antragstellerin betreibt am Stando. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.