Titel: | Erhebung des Herstellungsbeitrags II auf der Grundlage einer auf die Zeit vor Ablauf der Festsetzungshöchstfrist rückwirkenden Abwasserbeitragssatzung |
Autor: | Kronawitter, Dipl.-Bw.(FH)/Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin |
Behörde / Gericht: | VG Magdeburg |
Datum: | 28.03.2019 |
Aktenzeichen: | 8 A 25/18 |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Abwasserrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 20005777 ebenso Heft 3/2020, Seite 93 |
Erhebung des Herstellungsbeitrags II auf der Grundlage einer auf die Zeit vor Ablauf der Festsetzungshöchstfrist rückwirkenden Abwasserbeitragssatzung
. . .- VG Magdeburg, Urteil vom 28.03.2019 - 8 A 25/18 - Leitsatz des Gerichts: Eine Schmutzwasserbeitragssatzung, die die Festsetzung des Herstellungsbeitrags II rückwirkend auf die Höhe eines bisher geltenden Beitragssatzes begrenzt, was im Ergebnis zu einer Beitragsfestsetzung unterhalb einer Aufwendungsdeckungsquote von 80 Prozent führt, verstößt gegen die Beitragserhebungspflicht und ist insoweit unwirksam. Das Schlechterstellungsverbot kann eine solche Begrenzung nicht rechtfertigen, wenn es sich um eine rüc. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.