Titel: | Erhebung eines Schmutzwasserbeitrags bei Beitritt einer Gemeinde zu einem Zweckverband |
Autor: | Kronawitter, Dipl.-Bw.(FH)/Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin |
Behörde / Gericht: | VG Cottbus |
Datum: | 19.08.2019 |
Aktenzeichen: | 4 L 262/19 |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Abwasserrecht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 20005907 ebenso Heft 7/2020, Seite 222 |
Erhebung eines Schmutzwasserbeitrags bei Beitritt einer Gemeinde zu einem Zweckverband
. . .- VG Cottbus, Beschluss vom 19.08.2019 - 4 L 262/19 - Leitsatz des Gerichts: Es erscheint nicht frei von Zweifeln, ob bei einem Beitritt einer Gemeinde zu einem Zweckverband für den Beginn der Höchstfrist nach § 19 Abs. 1 KAG stets auf den Zeitpunkt des Beitritts abzustellen ist. Dies gilt auch dann, wenn aus Sicht der im Beitrittsgebiet angeschlossenen Grundstücke diese nunmehr an die (neue) Anlage des Verbandes angeschlossen sind. Der zulässige Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 VwGO, mit welche. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.