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Titel: Erhöhung der pauschalen Arbeitgeberbeiträge bei gewerblichen »Mini-Jobs«
Datum: 01.08.2006
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Lohnsteuerrecht, Sozialversicherung
Dokumentennummer: 06000782 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2006, Seite 186

Erhöhung der pauschalen Arbeitgeberbeiträge bei gewerblichen »Mini-Jobs«

Geringfügig Beschäftigte mit einem Arbeitslohn bis 400 € sind regelmäßig steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Arbeitgeber muss allein die Pauschalabgaben entrichten. Diese haben sich bei gewerblichen Mini-Jobs für Arbeitslöhne ab Juli 2006 um insgesamt 5% auf 30% erhöht und setzen sich wie folgt zusammen:

  • Krankenversicherung 13% (bisher 11%)
  • Rentenversicherung 15% (bisher 12%)
  • Pauschalsteuer 2% (unverändert).

Nicht betroffen von dieser Erhöhung sind geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten; hier bleibt es bei den Beitragssätzen von jeweils 5% in der Renten- und…

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