Titel: | Ermäßigter Steuersatz bei Baukostenzuschüssen und Anschlussgebühren für Hausanschlüsse nur bei Erbringen der Anschlussleistung gegenüber dem späteren Empfänger der Wasserlieferung |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Finanzgericht Düsseldorf |
Datum: | 17.02.2006 |
Aktenzeichen: | 1 K 975/03 U |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Recht der kommunalen Betriebe, Umsatzsteuer |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 06000816 ebenso Heft 9/2006, Seite 210 |
Ermäßigter Steuersatz bei Baukostenzuschüssen und Anschlussgebühren für Hausanschlüsse nur bei Erbringen der Anschlussleistung gegenüber dem späteren Empfänger der Wasserlieferung
. . .- Urteil des FG Düsseldorf vom 17.2.2006 - 1 K 975/03 U - - nicht rechtskräftig -* Von einem Wasserversorgungsunternehmen für die Erstellung der Hausanschlüsse erhobene Baukostenzuschüsse und Anschlussbeiträge können nur dann dem ermäßigten Steuersatz unterworfen werden, wenn die Hausanschlussleistung an denselben Abnehmer erfolgt ist wie die später erfolgte Wasserlieferung. Gegenüber verschiedenen Abnehmern erbrachte Leistungen können zu. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.