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Titel: Ermittlung der Stromkosten im Rahmen der Ausgleichsregelung des § 16 EEG (2004)
Behörde / Gericht: Hessischer Verwaltungsgerichtshof (in Kassel)
Datum: 14.09.2011
Aktenzeichen: 6 A 2864/09
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: EEG, Energiesteuer, Handelsrecht, Jahresabschluss, KWK-G, Verfahrensrecht
Dokumentennummer: 12001539 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2012; Seite 101

Ermittlung der Stromkosten im Rahmen der Ausgleichsregelung des § 16 EEG (2004)

- Urteil des VGH Hessen vom 14.9.2011 - 6 A 2864/09 -

rechtskräftig

Bei der für die Begrenzung des Anteils der abzunehmenden Strommenge aus erneuerbaren Energien nach der besonderen Ausgleichsregelung des § 16 EEG (2004) vorzunehmenden Ermittlung der Stromkosten sind nur die für den Strombezug des Unternehmens entrichteten Kosten zu berücksichtigen, die auf den im Referenzjahr nach § 16 Abs. 4 Satz 3 EEG (2004) bezogenen Strom zurückgeführt werden können.

Sachverhalt:

Die Klägerin betreibt ein Bergbauunternehmen, für dessen Betrieb sie erhebliche Mengen Strom verbraucht.…

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