Titel: | Ermittlung des Kapitalkostenaufschlag Gas 2018 ausschließlich aus den im betreffenden Jahr angefallenen Neuinvestitionen |
Autor: | |
Behörde / Gericht: | Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) |
Datum: | 07.03.2019 |
Aktenzeichen: | VI- 5 Kart 49/18 [V] |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 19005234 ebenso Heft 5/2019, Seite 153 |
Ermittlung des Kapitalkostenaufschlag Gas 2018 ausschließlich aus den im betreffenden Jahr angefallenen Neuinvestitionen
. . .- OLG Düsseldorf, Beschluss vom 07.03.2019 - VI- 5 Kart 49/18 [V] -* Leitsätze des Gerichts: Durch den Kapitalkostenaufschlag werden ab Beginn der dritten Regulierungsperiode - abweichend von der bis zum Ende der zweiten Regulierungsperiode gültigen Regulierungssystematik - steigende Kapitalkosten der Verteilernetzbetreiber durch Investitionen, die im Laufe einer Regulierungsperiode getätigt werden und die daher nicht in die Festlegung der Erlösobergrenze . . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.