Titel: | Erschütterung der Zugangsfiktion eines Verwaltungsakts nach Aufgabe zur Post |
Autor: | Kronawitter, Dipl.-Bw.(FH)/Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin |
Behörde / Gericht: | VG Cottbus |
Datum: | 20.11.2019 |
Aktenzeichen: | 4 K 1583/14 |
Gesetz: | |
Typ: | Arbeitshilfen und Hinweise |
Kategorien: | Abgabenordnung, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 20006025 ebenso Heft 10/2020, Seite 314 |
Erschütterung der Zugangsfiktion eines Verwaltungsakts nach Aufgabe zur Post
. . .- VG Cottbus, Urteil vom 20.11.2019 - 4 K 1583/14 - Leitsatz der Redaktion: Nach § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO gilt ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen. Mit Bescheid vom 14.05.2013 erhob der Bekla. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.