Titel: | EuGH: Kein automatischer Verlust des Urlaubs- und Abgeltungsanspruchs wegen nicht gestellten Urlaubsantrags |
Autor: | Schmidt-Schlaeger, RAin Michaela |
Behörde / Gericht: | EuGH in Luxemburg |
Datum: | 06.11.2018 |
Aktenzeichen: | C-619/16 |
Gesetz: | |
Typ: | Arbeitshilfen und Hinweise |
Kategorien: | Arbeitsrecht, EU-Recht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 19005092 ebenso Heft 2/2019, Seite 61 |
EuGH: Kein automatischer Verlust des Urlaubs- und Abgeltungsanspruchs wegen nicht gestellten Urlaubsantrags
. . .- EuGH, Urteil vom 06.11.2018 - C-619/16 -* Leitsatz des Gerichts: Art. 7 der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen entgegensteht, sofern sie dazu führt, dass der Arbeitnehmer, der vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses keinen Antrag auf Wahrnehmung seines Anspruchs auf beza. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.