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Titel: Grenzpreise für die Zahlung von Konzessionsabgaben im Jahr 2005
Datum: 01.04.2005
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Konzessionsabgaberecht
Dokumentennummer: 05000919 ebenso Versorgungswirtschaft 4/2005, Seite 96

Grenzpreise für die Zahlung von Konzessionsabgaben im Jahr 2005

Nach § 2 Abs. 4 KAV dürfen Konzessionsabgaben für Strom an Sondervertragskunden nicht vereinbart oder gezahlt werden, wenn der Preis für die Lieferung bestimmte Grenzpreise unterschreitet.

Der Grenzpreis für Strom ist der Durchschnittserlös des vorletzten Kalenderjahres je kWh aus der Lieferung von Strom an alle Sondervertragskunden. Dieser vom Statistischen Bundesamt ermittelte Durchschnittserlös beträgt lt. Angaben des VKU (VKU-Nachrichten Nr. 674 vom Februar 2005) für 2003 6,28 Cent/kWh (Vorjahr 5,66 Cent/kWh) ohne Mehrwertsteuer aber einschließlich Stromsteuer sowie…

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