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Titel: Grundsätze der Umsatzbesteuerung beim Lande Hessen als juristische Person des öffentlichen Rechts
Behörde / Gericht: Hessisches Ministerium der Finanzen
Datum: 13.12.2006
Aktenzeichen: – S 7106 A – 119 – St 11 –
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 08000564 ebenso Versorgungswirtschaft 2/2008, S. 44

Grundsätze der Umsatzbesteuerung beim Lande Hessen als juristische Person des öffentlichen Rechts

- Erlass des Hessischen Ministeriums der Finanzen vom 13.12.2006 - S 7106 A - 119 - St 11 -

Merkblatt Stand: November 2006

1 Allgemeines

Das Land Hessen ist als Gebietskörperschaft eine juristische Person des öffentlichen Rechts und kann nach § 2 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz (UStG) i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 6 und § 4 Körperschaftsteuergesetz (KStG) nur im Rahmen seiner Betriebe gewerblicher Art und seiner land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe unternehmerisch tätig werden. Nur die in diesen Betrieben ausgeführten Umsätze unterliegen der Umsatzsteuer. Die Aufgabe des Landes…

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