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Titel: Grundstücksgeschäfte von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
Behörde / Gericht: Finanzgericht Berlin-Brandenburg (in Cottbus) (für Berlin und Brandenburg)
Datum: 01.10.2009
Aktenzeichen: 5-K-858/05
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 10000278 ebenso Versorgungswirtschaft 07/2010, S. 180

Grundstücksgeschäfte von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

- Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 1.10.2009 - 5-K-858/05 -

  1. Wird die Grundstückslieferung einer Stadt nach nationalem Recht nicht entsprechend der Regelung des Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 1 und 4 Richtlinie 77/388/EWG als Tätigkeit der öffentlichen Gewalt angesehen, ist die Stadt berechtigt, gem. § 9 Abs. 1 i.V.m. § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG 1993 zur Umsatzsteuer zu optieren und der Grundstückskäufer kann beim Vorliegen der übrigen Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 14 UStG 1993 den Vorsteuerabzug aus der Grundstückslieferung geltend machen.
  2. Ob die…
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