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Titel: Grundstücksverwaltung durch öffentliche Einrichtung umsatzsteuerbar
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 20.08.2009
Aktenzeichen: VR 70/05
Gesetz: UStG
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 10000174 ebenso Versorgungswirtschaft 02/2010, S. 40

Grundstücksverwaltung durch öffentliche Einrichtung umsatzsteuerbar

- Urteil des BFH vom 20.8.2009 - VR 70/05 -

(Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil vom 4.6.2009 C- 102/08, Salix)

Die Bundesrepublik Deutschland kann Tätigkeiten von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG von der Steuer befreit sind (Vermietung und Verpachtung von Grundstücken), nur durch eine ausdrückliche gesetzliche Regelung gemäß Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 4 der Richtlinie 77/388/EWG als Tätigkeit »behandeln«, die diesen juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen.

Vorbemerkung der…

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