Titel: | Kanalanschlussbeitrag kann nur einmalig erhoben werden |
Autor: | Brändle, RA Michael |
Behörde / Gericht: | Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (in Münster) |
Datum: | 01.03.2013 |
Aktenzeichen: | – 15 A 2170/12 - |
Gesetz: | |
Typ: | Arbeitshilfen und Hinweise |
Kategorien: | Abwasserrecht, Kommunales Haushaltsrecht, Recht der kommunalen Betriebe |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 13002385 ebenso Heft 7/2013, Seite 185 |
Kanalanschlussbeitrag kann nur einmalig erhoben werden
. . . - Beschluss des OVG NRW (Münster) vom 1.3.2013 - 15 A 2170/121 - Leitsatz der Redaktion: Ein Kanalanschlussbeitrag kann je angeschlossenem Grundstück nur einmal entstehen. Aus den Gründen: Das Wesen des Kanalanschlussbeitrags besteht darin, eine einmalige Abgabe zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung der Abwasseranlage in ihrer Gesamtheit zu sein. Dies bedeutet, dass die einmal entstandene Beitragspflicht für das Grund. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.