Titel: | Kein Anspruch des Netzbetreibers auf Erweiterung der Datenerhebung nach § 27 ARegV OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.11.2014 – VI-3 Kart 90/13 (V) – |
Autor: | Brändle, RA Michael |
Behörde / Gericht: | Oberlandesgericht Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen) |
Datum: | 05.11.2014 |
Aktenzeichen: | VI-3 Kart 90/13 (V) |
Gesetz: | ARegV |
Typ: | Arbeitshilfen und Hinweise |
Kategorien: | Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 15003545 ebenso Heft 7/2015, Seite 211 |
Kein Anspruch des Netzbetreibers auf Erweiterung der Datenerhebung nach § 27 ARegV OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.11.2014 – VI-3 Kart 90/13 (V) –
. . . * Leitsätze des Gerichts: § 27 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 i.V.m. §§ 19, 20 Abs. 2 Satz 2 ARegV gewährt dem Netzbetreiber einen Abwehranspruch, wenn die erhobenen Daten über das zur Aufgabenerfüllung durch die Regulierungsbehörde notwendige Maß hinaus - gehen. Teilhaberechte des Netzbetreibers bei der Auswahl der zu erhebenden Daten werden durch die Norm hingegen nicht begründet. Die Überprüfung der konkreten Verfahrensweise bei der Ermittlung des Qualitätselements hat im Rahmen der. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.