Titel: | Kein Betrieb gewerblicher Art durch Beteiligung an Personengesellschaft |
Autor: | Kronawitter, Dipl.-Bw.(FH)/Dipl.-Vw./Dipl.-Hdl. Martin |
Behörde / Gericht: | Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950) |
Datum: | 29.11.2017 |
Aktenzeichen: | I R 83/15 |
Gesetz: | |
Typ: | Rechtsprechung |
Kategorien: | Einkommensteuer/SolZ, Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 18004778 ebenso Heft 8/2018, Seite 249 |
Kein Betrieb gewerblicher Art durch Beteiligung an Personengesellschaft
. . . - BFH, Urteil vom 29.11.2017 - I R 83/15 -* Leitsatz des Gerichts: Die Beteiligung einer Stadt an einer gewerblich geprägten vermögensverwaltenden Personengesellschaft ist kein Betrieb gewerblicher Art. Zusammenfassung: Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Stadt, wendet sich gegen die Festsetzung der Körperschaftsteuer für einen BgA hinsichtlich der Beteiligung an einer KG (BgA Beteiligung). Das Finanzamt ve. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.