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Titel: Kein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Netzbetreibers
Behörde / Gericht: Landgericht Gießen
Datum: 10.04.2014
Aktenzeichen: 4 O 347/13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Insolvenzrecht
Dokumentennummer: 14003137 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2014, Seite 271

Kein Gläubigerbenachteiligungsvorsatz des Netzbetreibers

- LG Gießen, Urteil vom 10.04.2014 - 4 O 347/13 -1

Leitsatz des Gerichts:

Zu den Voraussetzungen der Kenntnis des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes bzw. seiner Vermutung im Rahmen der Begleichung von Netzentgelten nach dem EnWG.

Leitsätze der Redaktion:

  1. Da es sich bei der Zahlung von Netzentgelten durch den Lieferanten um kongruente Deckungsgeschäfte handelt, ist bereits der Benachteiligungsvorsatz (§ 133 Abs. 1 Satz 1 InsO) auf Seiten des Insolvenzschuldners zweifelhaft. Gegen einen Benachteiligungsvorsatz spricht auch, dass es sich um eine Verpflichtung aus einem…
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