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Titel: Kein Übergang des Verlustabzugs bei der Umwandlung eines BgA in eine Anstalt öffentlichen Rechts
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 12.01.2011
Aktenzeichen: – I R 112/09 –
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer/SolZ, Recht der kommunalen Betriebe, Umwandlungsrecht, Umwandlungsteuer
Dokumentennummer: 11001164 ebenso Versorgungswirtschaft 8/2011, Seite 214

Kein Übergang des Verlustabzugs bei der Umwandlung eines BgA in eine Anstalt öffentlichen Rechts

- Urteil des BFH vom 12.1.2011 - I R 112/09 -

Sachverhalt:

Streitig ist, ob Verluste eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) nach dessen Übergang auf eine Anstalt des öffentlichen Rechts steuerlich weiterhin berücksichtigt werden können.

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie wurde gemäß Ratsbeschluss der Stadt (S) vom 8. Dezember 2004 zum 1. Januar 2005 durch Umwandlung des bestehenden Regiebetriebs »Abfallwirtschaft « der S gemäß § 113 a Abs. 1 Satz 1 der Niedersächsischen Gemeindeordnung - NGO -…

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