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Titel: Kein Wechsel von der degressiven AfA zur AfA nach tatsächlicher Nutzungsdauer
Behörde / Gericht: Bundesfinanzhof München (BFH; seit 1950)
Datum: 29.05.2018
Aktenzeichen: IX R 33/16
Artikeltyp: Rechtsprechung
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ
Dokumentennummer: 18004857 ebenso Versorgungswirtschaft 10/2018, Seite 309

Kein Wechsel von der degressiven AfA zur AfA nach tatsächlicher Nutzungsdauer

- BFH, Urteil vom 29.05.2018 - IX R 33/16 -*

Vorbemerkung der Redaktion: Wer die degressive Gebäude- AfA in Anspruch genommen hat, kann nicht nachträglich zur AfA nach der tatsächlichen Nutzungsdauer übergehen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 29.Mai 2018 IX R 33/16 zu § 7 Abs. 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) entschieden.

Bei der degressiven AfA handelt es sich um die Abschreibung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts nach fallenden Staffelsätzen. Diese beliefen sich nach § 7 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG in der im Streitfall…

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