Titel: | Keine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist aus verhaltensbedingten Gründen bei tariflich unkündbaren Mitarbeitern |
Autor: | Schiepel, RA André A. |
Behörde / Gericht: | Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (in Stuttgart) |
Datum: | 25.06.2014 |
Aktenzeichen: | 4 Sa 35/14 |
Gesetz: | |
Typ: | Arbeitshilfen und Hinweise |
Kategorien: | Arbeitsrecht |
Rechtsstand: | |
Dokumentennummer: | 14003038 ebenso Heft 9/2014, Seite 250 |
Keine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist aus verhaltensbedingten Gründen bei tariflich unkündbaren Mitarbeitern
. . .- LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.06.2014 - 4 Sa 35/14 - Das LAG Baden-Württemberg schließt eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist bei tariflich unkündbaren Mitarbeitern (hier: TVöD) wegen eines Wertungswiderspruchs aus. Die außerordentliche Kündigung sei auf sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gerichtet. Gäbe der Arbeitgeber zu erkennen, dass ihm die Beschäftigung während einer sozialen Auslauffrist noch zumutbar sei, begäbe er sich in einen Wertungswiderspruch, der zur. . .Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar. Sie haben die Möglichkeit das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.